Ratgeber · E-Rechnung
E-Rechnung-Pflicht 2025: Wer, ab wann, welches Format?
Die Kurzantwort: Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes deutsche Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für den Versand gelten Übergangsfristen: ab 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle. Wer an öffentliche Auftraggeber liefert, muss die B2G-Regeln beachten; dort kann XRechnung schon heute Pflicht sein. Kleinunternehmer (§ 19 UStG) müssen empfangen können, bleiben vom B2B-Pflicht-Versand aber befreit. Als Formate gelten XRechnung und ZUGFeRD; ein einfaches PDF ist keine E-Rechnung.
Die Stichtage bis 2028 im Überblick
Die Pflicht startet nicht für alle am selben Tag: Empfangen müssen Unternehmen seit 2025, der Versand wird 2027/2028 gestaffelt Pflicht. Für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber gelten eigene frühere Regeln.
| Stichtag | Was gilt |
|---|---|
| seit 27.11.2020 | XRechnung-Pflicht für Rechnungen an den Bund (B2G, E-Rech-VO); die Bundesländer haben mit eigenen Regelungen nachgezogen. |
| seit 01.01.2025 | Jedes inländische Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können – unabhängig von Größe und Rechtsform, auch Kleinunternehmer. |
| bis 31.12.2026 | Übergangsfrist: Papier bleibt im B2B vorübergehend möglich; PDF per E-Mail nur mit Zustimmung des Empfängers. |
| ab 01.01.2027 | Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz. |
| ab 01.01.2028 | Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen für alle inländischen B2B-Unternehmen. |
Rechtsgrundlagen: Wachstumschancengesetz (§ 14 UStG), E-Rechnungsverordnung des Bundes. Verbindliche Auskünfte gibt das Bundesministerium der Finanzen.
Welche Regel gilt für Ihren Fall?
Entscheidend ist nicht nur, wer die Rechnung schreibt, sondern auch, an wen sie geht: Unternehmen, öffentliche Auftraggeber, Kleinunternehmer und Vermieter können unterschiedlich einzuordnen sein.
Sie liefern an öffentliche Auftraggeber (B2G)
Pflicht gilt heuteRechnungen an öffentliche Auftraggeber müssen je nach Auftraggeber und Auftragswert schon heute als E-Rechnung eingereicht werden – meist als XRechnung mit Leitweg-ID. Das kann auch Kleinunternehmer betreffen.
Sie stellen Rechnungen an Unternehmen (B2B)
Versand ab 2027/2028Empfangen können müssen Sie schon heute. Versenden müssen Sie ab 2027 (über 800.000 € Vorjahresumsatz) bzw. ab 2028 (alle). Wer früher umstellt, spart sich den Stress am Stichtag.
Sie sind Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
Empfang Pflicht, B2B-Versand befreitAuch Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können. Von der Pflicht zur Ausstellung im B2B sind sie ausgenommen; bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber gelten aber zusätzlich die B2G-Regeln.
Sie arbeiten für Vermieter oder verwaltete Objekte
Nicht automatisch B2CEin Vermieter kann umsatzsteuerlich Unternehmer sein – auch bei steuerfreier Wohnraumvermietung. Wer als Handwerker oder Dienstleister für ein vermietetes Objekt abrechnet, schreibt daher nicht zwingend an einen Privatkunden.
Sie schreiben nur Rechnungen an Privatkunden (B2C)
Keine PflichtFür Rechnungen an echte Endverbraucher gilt die E-Rechnungspflicht nicht. Entscheidend ist aber, ob der Empfänger privat handelt oder als Unternehmer auftritt.
Quellen: BMF-FAQ zur E-Rechnung (u. a. Unternehmerbegriff, Kleinunternehmer, Empfangspflicht) und E-Rechnung in der Bundesverwaltung (B2G-Regeln).
XRechnung oder ZUGFeRD – was brauche ich?
XRechnung ist ein reines XML-Datenformat und der Standard der öffentlichen Verwaltung. ZUGFeRD kombiniert ein lesbares PDF mit denselben strukturierten Daten – im B2B oft die praktischere Wahl. Beide erfüllen die Norm EN 16931.
Ein normales PDF wird also nicht durch Umbenennen zur E-Rechnung. Es wird erst dann konform, wenn die Rechnungsdaten zusätzlich strukturiert nach EN 16931 vorliegen: bei ZUGFeRD als eingebettetes XML im PDF/A-3, bei XRechnung als reine XML-Datei.
Als Faustregel gilt: Für öffentliche Auftraggeber brauchen Sie in der Regel XRechnung. Für Geschäftskunden ist ZUGFeRD oft angenehmer, weil der Empfänger zusätzlich eine lesbare PDF-Ansicht bekommt.
| Merkmal | XRechnung | ZUGFeRD |
|---|---|---|
| Aufbau | reines XML (strukturierte Daten) | PDF/A-3 mit eingebettetem XML (Hybrid) |
| Für Menschen lesbar | nur mit Software | ja – das PDF ist die Ansicht |
| Typischer Einsatz | öffentliche Auftraggeber (B2G) | Unternehmen untereinander (B2B) |
| Norm | EN 16931 (CIUS XRechnung) | EN 16931 (ab Profil EN 16931) |
Leitweg-ID: Bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber, besonders an den Bund, brauchen Sie meist zusätzlich die Leitweg-ID. Sie ist die Adressnummer, die Ihre XRechnung der richtigen Behörde zuordnet. In der Regel erhalten Sie sie mit der Bestellung oder vom Auftraggeber; fehlt sie, kann die Rechnung nicht korrekt zugestellt oder abgelehnt werden.
Was jetzt zu tun ist
- 1
Klären, wer an wen abrechnet
Entscheidend ist, wer die Rechnung stellt, wer sie bekommt und welcher Stichtag gilt: Unternehmen, öffentliche Auftraggeber, Vermieter, Kleinunternehmer oder echte Privatkunden können unterschiedlich einzuordnen sein.
- 2
Empfang und Lesbarkeit sicherstellen
Ein E-Mail-Postfach reicht für den Empfang oft aus. Zusätzlich brauchen Sie eine Möglichkeit, XML-Rechnungen lesbar anzuzeigen und sauber abzulegen.
- 3
Versand umstellen – ohne Software-Wechsel
Bestehende Excel- oder PDF-Rechnungen lassen sich in konforme XRechnung oder ZUGFeRD umwandeln. Genau das machen wir zum Festpreis.
Häufige Fragen zur E-Rechnungspflicht
Reicht ein PDF per E-Mail als E-Rechnung?
Gilt die Pflicht auch für Kleinunternehmer?
Müssen Handwerker an Vermieter E-Rechnungen schreiben?
Was passiert, wenn wir nicht umstellen?
Welche Übergangsfristen gibt es noch?
Müssen wir dafür neue Software kaufen?
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